AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übernachtungen im Hotel Gasthof zum Lahntal / Laurenburg

Geltungsbereich:
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle dem Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen zwischen dem Gasthof zum Lahntal in Laurenburg und dem Kunden.
2) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthofs.
3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Gasthof diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

Vertragsabschluss:
1) Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Kunden und durch die Annahme des Gasthofs zustande. Dem Gasthof steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
2) Vertragspartner sind der Gasthof und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gasthof gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Gasthof eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3) Der Gasthof haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gasthofs zurückzuführen sind.

Leistungen, Preise, Zahlung:
1) Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gasthofs zu zahlen. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofs an Dritte. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen.
3) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat der Gasthof das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen.
4) Rechnungen des Gasthofs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
5) Zahlungsverzug, mit auch nur einer Rechnung, berechtigt den Gasthof alle weiteren und zukünftigen Leistungen des Gasthofs einzustellen. Voraussetzung ist, dass der Gasthof eine in Verzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet.
6) Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Gasthof in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten im Gasthof durch Aushänge angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur Erfüllungs- halber.
7) Der Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden. 8) Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Gasthofs nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Gasthofs abgetreten werden.

Rücktritt des Gasthofs:
1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gasthof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2) Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gasthof gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Gasthof zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3) Ferner ist der Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurück zu treten, beispielsweise wenn:
– a ) höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
– b ) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B., in der Person des Kunden und des Zwecks, gebucht werden
– c ) der Gasthof begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des Gasthofs den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- – bzw. Organisationsbereichs des Gasthofs zuzurechnen ist
– d ) ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt
4) Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen den Gasthof, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Gasthofs.

Rücktritt des Kunden/ Leistungsstornierung:
1. Reservierungen des Kunden sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:
– a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis 3 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Gasthof zugeht
– b) Schadensersatz i.H.v. 60% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 2 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Gasthof zugeht
– c) Schadensersatz i.H.v. 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung 24 Stunden vor Beginn des Leistungszeitraums dem Gasthof zugeht.
2. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des Gasthofs nicht gegeben oder geringer ist.
3. Sofern der Gasthof die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

Zimmerbereitstellung -Übergabe und -rückgabe:
1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird der Gasthof den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einer räumlich nahe gelegenen Unterkunft gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat der Gasthof vom Kunden erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat der Gasthof das Recht, bei Nichterscheinen des Kunden gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gasthof spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gasthof über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 70% des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100% des vollen Zimmerpreises (Listenpreis).

Haftung des Gasthofs:
1. Der Gasthof haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet der Gasthof für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
– a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
– b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine Haftung des Gasthofes für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch den Gasthof eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn der Gasthof eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthofs auftreten, wird der Gasthof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/ Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Der Gasthof bewahrt die Sachen 12 Monate auf. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen den Gasthof aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Gasthof Anzeige macht (§703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Gasthofs gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
9) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Gasthofs, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Gasthofs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Gasthof nicht.
10) Weckaufträge werden vom Gasthof mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
11) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gasthof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – lauf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

Schlussbestimmungen:
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gasthofs.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Gasthofs.
4) Es gilt deutsches Recht.
5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.